Informationen zum tierärztlichen Notdienst für Kleintiere

Im Notfall sind wir jederzeit erreichbar, ganz einfach über die Praxisnummer. Sollten Sie nur die Mailbox erreichen, weil wir z. B. gerade in einer Behandlung sind, hinterlassen Sie bitte Namen und Telefonnummer, wir rufen Sie umgehend zurück.

 

ANZEICHEN EINES NOTFALLS

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere oder unstillbare Blutung
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnlassen
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmungen der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
  • Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

 

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?

 

Die Kosten für eine Notfallbehandlung sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt

 

Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

 

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten.

Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages, von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

 

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft kostendeckend möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.

 

Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.

Quelle: Bundestierärtzekammer